Samstag, 25. November 2017

Grundstücksteilung: Die Unendliche Geschichte… endlich einen Schritt weiter!

Am Freitag kam der langersehnte Brief vom Katasteramt: Die sogenannte Fortführungsmitteilung. Aber was ist das eigentlich?

Aus der Fortführungsmitteilung ist die Veränderung des Grundstücks hinsichtlich Form und Größe erkennbar, also die sogenannte „Zerlegung“ des Gesamtgrundstücks im Liegenschaftskataster in zwei neue Flurstücke. Die „Teilung“ ist erst nach Eintragung der zwei neuen Flurstücke im Grundbuch abgeschlossen.


Noch gehören die beiden neuen Flurstücke gleichermaßen uns und der anderen Baufamilie. Nun muss also noch ein Eigentumswechsel stattfinden: Wir bekommen ein Flurstücke, die andere Baufamilie entsprechend das andere, wie in unserer Teilungsvereinbarung festgelegt. Diesen Eigentumswechsel bereitet der Notar auf Grundlage der Fortführungsmitteilung vor.

Der nächste Weg wird uns nun also erneut zum Notar führen.

Doch vorher haben wir noch Halt beim Juwelier gemacht: Wir haben nun endlich Ringe!


Unsere Trauung hat ja so spontan stattgefunden, dass keine Zeit blieb Ringe zu besorgen. Das haben wir nun zum ersten Hochzeitstag nachgeholt. Leider war die Gravur zunächst falsch, sodass wir sie erst in dieser Woche abholen konnten.

Wir freuen uns und finden sie einfach toll!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen